Der ARCD, ausgeschrieben Auto- und Reiseclub Deutschland, zählt zu den traditionsreichen Automobilclubs in Deutschland. Der Verein wurde Ende der 20er Jahre des letzten Jahrhunderts als reiner Club für Lehrer gegründet, weitete den Zugang später auf Beamte aus und ist seit Anfang der 90er Jahre für alle Berufsgruppen offen. Trotz dieser über lange Zeit einschränkenden Bestimmungen kann der ARCD heute für etwa 150.000 Mitglieder sprechen, was ihn zu einem der bedeutendsten Verkehrsvereine in Deutschland macht.
Service und Sonderleistungen
Zu den Leistungen des Auto- und Reiseclub Deutschland gehört ein umfangreicher Pannenservice. Mitglieder, deren Fahrzeuge den Dienst versagen, können über eine eigens eingerichtete Notrufnummer rund um die Uhr Hilfe in Anspruch nehmen. Dazu zählt nicht nur der Versuch, die Ursache vor Ort ausfindig zu machen und anschließend zu beheben, sondern bei schwerwiegenden Defekten auch ein kostenloser Abschleppservice. Auch für den Fall, dass das Mitglied sich selbst Unterstützer sucht, wird gesorgt – die so entstehenden Kosten werden anteilig übernommen.
Der Selbstbezeichnung Reiseclub wird der ARCD durch ein umfangreiches Leistungspaket für Auslandsaufenthalte gerecht. So übernimmt der Club beispielsweise im Krankheitsfall nicht nur den Krankentransport des Halters, sondern auch die Rückführung des Fahrzeugs. Streikt das Fahrzeug selbst, organisiert der ARCD die Lieferung von Ersatzteilen und vergibt Kredite für die Reparaturkosten, falls ein solcher benötigt wird. Sollte es einmal noch ernster werden, informiert der Verein die Angehörigen, bezahlt Such- und Rettungskosten und verspricht seinen Mitgliedern selbst nach Naturkatastrophen Hilfe.
Kosten der Mitgliedschaft
Mitglieder im Auto- und Reiseclub Deutschland verpflichten sich, einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Wie hoch dieser ausfällt, ist von der Art der Mitgliedschaft abhängig. Zur Auswahl stehen neben der Vollmitgliedschaft die preiswertere Partner-Mitgliedschaft für Angehörige eines Vollmitglieds und vergünstigte Vollmitgliedschaften für Auszubildende, Schüler und Studenten.
Familienangehörige müssen nicht zwingend selbst im ARCD organisiert sein, um von dessen Vorteilen zu profitieren. Ist der Fahrer eines Wagens Mitglied, weitet sich der Schutz auf alle Mitfahrer aus. Gleiches gilt für Beziehungspartner und minderjährige Kinder.