Gesetzesentwurf bringt Neuerungen bei der TÜV-Hauptuntersuchung

Ab 2012 wird sich bei TÜV-Untersuchungen voraussichtlich einiges ändern. Davon sollen vor allem auch die Autofahrer profitieren. Wie der TÜV Süd mitteilte, wird ein entsprechender Gesetzesbeschluss derzeit vom Bundesrat diskutiert. Demnach soll die Neuregelung zum 1. April nächsten Jahres in Kraft treten und neben dem TÜV auch die DEKRA betreffen. Der endgültige Entschluss über die Novelle steht derzeit zwar noch aus, bei den Prüfinstituten ist man sich jedoch sicher, dass es sich dabei nur noch um eine reine Formsache handelt.

Genauere Mängellisten

Die meisten Autofahrer dürften sich über die geplanten Änderungen freuen, sorgen sie doch für mehr Transparenz bei der Überprüfung ihres Fahrzeugs. So sollen künftig nach der Untersuchung detailliertere Mängellisten an den Fahrzeughalter übergeben werden. Ab April 2012 wird so zum Beispiel ganz konkret auf den Defekt eines Blinkers hingewiesen, während der Autobesitzer derzeit nur erfährt, dass es Probleme mit der Beleuchtungsanlage des Gefährts gibt. Mit dieser Liste soll es künftig möglich sein, Werkstätten direkte Reparaturaufträge zu geben.

Einige Fahrer dürften sich außerdem über den Vorschlag freuen, dass Prüfplaketten in Zukunft nach der Untersuchung nicht mehr zurückdatiert werden dürfen. Dies war bisher gängige Praxis, wenn ein Halter den eigentlichen Prüftermin verstreichen lassen hat. Eine Einladung zum Zeitschinden will man darunter allerdings nicht verstehen. Wer zu lange wartet, bis er sein Fahrzeug zum Generalcheck bringt, muss mit Bußgeldern rechnen. Im schlimmsten Fall werden 40 Euro Strafe und zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei fällig.

Prüfung für Assistenzsysteme

Die Überarbeitung des Gesetzes wird aller Wahrscheinlichkeit nach ein weiteres Novum mit sich bringen: TÜV-Prüfer werden nach neuem Recht verpflichtet sein, eine kurze Probefahrt mit dem zu überprüfenden Fahrzeug zu machen. Der Herr im Blaumann wird deshalb ab 2012 berechtigt sein, mit acht Stundenkilometern über den Hof der Werkstatt zu fahren. Dabei soll sowohl das Lenkrad als auch die Funktion des Bremsassistenten getestet werden. Allerdings wird diese Regel ausschließlich für Fahrzeuge gelten, die nach dem 1. April 2012 angemeldet wurden.


Autor: Klaus Wiegand
Kategorieen: News

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